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Mit einem Lizentiat in Medienwissenschaften und einer lanjährigen Berufspraxis als Fotograf und Verleger im Hintergrund, begann ich mich anlässlich der letzten Revision des Schweizerischen Urheberrechtsgesetes intensiv mit der Thematik auseinander zu setzen. In diversen Artikeln, einer Arbeitsgruppe der Fotografenverbände des vfg und SBf und an einem Podium der vfg.selection im Jahr 2006 setzte ich mich für einen Paradigmenwechsel beim Urheberrechtsschutz von Fotografien ein. Dieser kann wie folgt zusammengefasst werden:
Jede Fotografie soll - unabhängig von ihrem künstlerischen Anspruch - vor unerlaubtem Zugriff geschützt sein.
Als Mitglied des „Brainpools“ der Urheberrechtsgruppe des vfg war ich Mitverfasser der Petition „Faire Honorare für Fotografen“, die via www.pressefoto.ch von mehr als 1'100 Bildschaffenden unterzeichnet worden ist.
Im Rahmen von ewz.selection habe ich an der Veranstaltung „Urheberrechte schützen die fotografische Arbeit – oder etwa nicht?“ referiert.
Die hier zur Verfügung gestellten Artikel aus medialex und sic! befassen sich vertieft mit dem Thema, sie dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Autor publiziert werden.
Feedback zu den Artikeln ist erwünscht.
Urheberrecht und Fotografie
Fotografie und Urheberrecht
„Vorwärts, Marsch“ in der Sackgasse
Von Christoph Schütz
Die beiden Bundesgerichtsent-scheide zum „Bob Marley Bild“ und zum „Meili Bild“ haben in den Medien und an Fachtagungen wiederholt zu kontroversen Diskussionen geführt; der Ruf nach einer Gesetzesänderung ist unüberhörbar. Wer ein der Praxis und dem Medium angemessenes Urheberrecht für Fotografien will, muss sich vorrangig mit den Eigenschaften von Fotografien auseinandersetzen. Nachfolgend wird aus medienwissenschaftlicher Perspektive aufgezeigt, wieso mit der aktuellen Rechtssprechung keine vernünftigen Urteile möglich sind und welcher Paradigmenwechsel einen Ausweg aus der aktuellen Sackgasse bieten könnte.
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Fotografie und Urheberrecht
Ein Sorgenkind im Wettstreit der Therapeuten
Von Christoph Schütz
Dem Bundesgericht ist es mit den Entscheiden "Marley" und "Meili" gelungen, im Vorfeld der URG-Revision die Gemüter derart zu erhitzen, dass auch zwei Jahre später das Thema Urheberrecht und Fotografie Anlass engagierter Fachartikel, Tagungen und Diskussionen ist. So kann sich das "Sorgenkind" Fotografie seither jedenfalls nicht mehr darüber beklagen, dass man sich seinetwillen keine Sorgen machen würde. In diesem Beitrag werden die wichtigsten Parameter des Problemfeldes thematisiert und die in sic! in jüngster Vergangenheit vorgeschlagenen „Therapieansätze“ diskutiert. Schliesslich wird aufgezeigt, wie der aktuelle Graben zwischen Praxis und Rechtssprechung überwunden und damit das „Sorgenkind“ gesund und erwachsen werden könnte.
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medialex 2/05
sic! 5/06
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